GLOSSAR
Kaskadennutzung
Durch die Kaskadennutzung wird der natürliche und nachwachsende Kohlenstoffspeicher Holz effizienter genutzt.
Als Kaskadennutzung wird in der Regel die aufeinander folgende, mehrmalige Wiederverwendung und Wiederverwertung eines Rohstoffs zur Herstellung von (durchaus auch unterschiedlichen) Produkten verstanden, gefolgt von einer abschließenden thermischen Verwertung.
Bei Paletten inkludiert dies also:
- erstmalige Herstellung
- mehrfache Wiederverwendung
- mehrfache Reparatur (wenn möglich und sinnvoll)
- Umformung zu Spänen
- Weiterverarbeitung der Späne zu Spanplatten und Palettenklötzen
- mehrfaches Recycling zu neuen Spanplatten
- abschließende thermische Verwertung als Ersatz für fossile Energieträger
ISPM 15 Standard (IPPC)
ISPM 15 steht für Internationaler Standard für Pflanzengesundheitliche Maßnahmen für Holzverpackungen im internationalen Warenverkehr (International Standard for Phytosanitary Measures). Im Jahre 2002 hat sich die IPPC (International Plant Protection Convention), eine Unterorganisation der FAO (Food and Agricultural Organization der UN) auf pflanzengesundheitliche Maßnahmen für Holzverpackungen zum Schutz heimischer Wälder vor Schädlingen und zur Harmonisierung der nationalen Einfuhrvorschriften verständigt.
Entsprechend hitzebehandelte (HT) Holzpackmittel sind mit der stilisierten Ähre und einer von den nationalen Pflanzenschutzämtern vergebenen Kennnummer gekennzeichnet.
FOR 50
Die FOR 50 Kennzeichnung ist eine Umweltkennzeichnung für Verpackungen aus Holz, die in Italien seit dem 01. Januar 2023 verpflichtend ist.
Sie gilt für alle Arten von Verpackungen aus Holz, wie zum Beispiel Kisten, Kästen, Paletten, Sperrholz, Spanplatten oder Faserplatten. Mit der Kennzeichnung soll man erkennen, dass es sich um Holz handelt.
Die Kennzeichnung soll dazu beitragen, die Umwelt zu schützen und die Wiederverwertung von Verpackungsmaterialien zu fördern.
Technische Trocknung (KD)
Die Technische Trocknung ist ein Trocknungsverfahren, bei dem Holz gezielt bis auf eine bestimmte Holzfeuchte getrocknet wird. Die technische Holztrocknung erfolgt in abgeschlossenen Trocknungskammern (KD = kiln dried, AD = air dried). Dort wird das Klima so beeinflusst, dass die Holzfeuchte schnell und gleichzeitig schonend entweichen kann.
Ziele der Trocknung sind:
- Dauerhaftigkeit erhöhen
- Schutz vor Pilz- und Insektenbefall
- Anpassung der Holzfeuchte an den Verwendungszweck
- Schutz vor Bläue
- Steigerung der Festigkeit
ISO 8611
Bei der dreiteiligen ISO 8611 handelt es sich um ein international erarbeitete Normenreihe zu Paletten für den Gütertransport der International Organisation for Standardization (ISO). Die Normen sind zudem europäisch (EN) und damit auch in Deutschland (DIN) als Norm anerkannt.
DIN EN ISO 8611-1 „Paletten für den Gütertransport- Flachpaletten – Teil 1: Prüfverfahren“ definiert Prüfmethoden für neue, handelsübliche Flachpaletten für den Gütertransport. Die in der Norm beschriebenen Methoden beziehen sich auf die Nennlast, die maximale Nutzlast und die Bruchlastprüfung.
DIN EN ISO 8611-2 „Paletten für den Gütertransport – Flachpaletten – Teil 2: Leistungsanforderungen und Auswahl von Prüfungen“ legt die Leistungsanforderungen für die Ermittlung der Nennlasten neuer Flachpaletten fest. Zudem wird festgelegt, welche Prüfungen für neue Flachpaletten bei verschiedenen Handhabungen erforderlich sind und welche Leistungsanforderungen in Prüfungen mit Auflasten zu erreichen sind.
DIN EN ISO 8611-3 „Paletten für den Gütertransport – Flachpaletten – Teil 3: Maximale Nutzlasten“ beschreibt die Ermittlung der maximalen Nutzlast für Flachpaletten. Die dabei zur Anwendung kommenden Prüfungen sind im Teil 1 der Normenreihe enthalten.
Ziel der ISO 8611-Reihe ist es, das Risiko für einen Schäden oder Verluste durch mangelhafte und falsch eingesetzte Paletten im Gütertransport und Warenumschlag zu vermeiden.
AltholzV – Altholzverordnung
Die Altholzverordnung (AltholzV) trat am 1. März 2003 in Kraft und regelt die Verwertung und die Beseitigung von Altholz in der Bundesrepublik Deutschland. Unter dem Begriff Altholz versteht sie Industrierestholz und Gebrauchtholz, wenn es nach der Definition des Kreislaufwirtschaftsgesetz Abfall ist. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz setzt einen Rahmen für die Nutzung von Abfällen im Sinne Kreislaufwirtschaft und enthält allgemeine Regelungen, die für Altholz in der Verordnung konkretisiert sind
Altholz
Unter dem Begriff Altholz werden Industrierestholz und Gebrauchtholz zusammengefasst, soweit diese als Abfall anfallen.
Bei Industrieresthölzern handelt es sich um in der Holzverarbeitung anfallende Holzreste.
Gebrauchtholz bezeichnet hingegen gebrauchte Erzeugnisse aus Massivholz, Holzwerkstoffen oder aus Verbundstoffen mit überwiegendem Holzanteil.
Altholz der Kategorien A I und A II werden in der Holzwerkstoffindustrie eingesetzt. Als Filet Mignon der Althölzer werden Spanplatten oder Palettenklötze daraus gefertigt.
Altholzkategorien
Für Holzpackmittel sind die Altholzkategorien A I und A II relevant. Dort sind sie gemäß Altholzverodnung im Regelfall unter dem Abfallschlüssel 150103 zugeordnet.
Altholzkategorie A I: naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Altholz, das bei seiner Verwendung nicht mehr als unerheblich mit holzfremden Stoffen verunreinigt wurde
Altholzkategorie A II: verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel
Recyclingfähigkeit
Der Begriff Recyclingfähigkeit beschreibt die grundsätzliche Eignung von Materialien nach bestimmungsgemäßer Nutzung als Sekundärrohstoff erneut eingesetzt zu werden. Dabei ist ein stoffliches Recycling im Sinne der Kaskadennutzung gemeint und nicht nur eine energetische Nutzung oder Kompostierung.
Kohlenstoffbilanz
Die Kohlenstoffbilanz beschreibt die Bilanz des in einem Material oder Produkt gebundenen bzw. des während der Produktion und/oder Nutzung freigesetzten Kohlenstoffs als Bestandteil des Klimagases Kohlenstoffdioxid (CO2). Kohlenstoff (C) wird im Rahmen des Wachstums von Pflanzen durch die Photosynthese gebunden und im natürlichen Rohstoff Holz langfristig gespeichert.
Dies wirkt sich positiv auf die Kohlenstoffbilanz von Holzprodukten aus und macht Holzpackmittel und Paletten zu „mobilen Kohlenstoffspeichern“.
DGUV-Regel 108-007
Die DGUV-Regel 108-007 bezieht sich auf Lagereinrichtungen (Regale und ortsfeste sowie verfahrbare Regale und Schränke) sowie auf Lagergeräte (zur Wiederverwendung bestimmte Paletten mit oder ohne Stapelhilfsmittel sowie Stapelbehälter).
Sie beschreibt Maßgaben zur Beschaffenheit und sicheren Verwendung bei der Aufnahme von Lagergütern und Bestimmungen zur Stand- und Tragsicherheit gemäß den betrieblichen Beanspruchungen.
Dies umfasst u.a. Vorgaben zu den statischen Anforderungen, zur Standsicherung, Aufstellung und Kennzeichnung.
Spanklotz
Pressspanklötze für Paletten werden aus Sägespänen aus naturbelassenem Nadelholz oder alternativ aus aufbereiteter Späne aus Recycling-Holz hergestellt.
Beide Materialien werden unter hohem Druck bei hoher Temperatur verpresst. So entsteht ein homogener Holzwerkstoff, der sich zu Palettenklötzen in unterschiedlichen Abmessungen und Formen verarbeiten lässt.
Spanklötze fallen unter die Altholzkategorie A II und können nach der Verwendung recycelt und zu neuen Spanklötzen oder Spanplatten verarbeitet werden.